Ronald Lässig (MDR, SLM) erklärt Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr abgelöst. Darüber referierte Medienexperte Ronald Lässig gestern Abend in Berlin. Die Gerätezahl spielt keine Rolle mehr, jetzt wird pro Wohnung bezahlt.
Das Forum organisiert hatte die SPD. Der Medienexperte Ronald Lässig erläuterte die Änderungen, die seit 1. Januar 2013 gelten.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk werde vor allem durch Gebühren finanziert, die die Betreiber der Empfangsgeräte aufbrächten. In Europa gelte inzwischen in vielen Ländern, dass sich der Beitrag nur an der Nutzung der Leistung orientiere. Diese Regelung sei jetzt in Deutschland durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ebenfalls festgeschrieben, so Lässig.
17,98 Euro monatlich für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Jetzt gilt das Prinzip, dass schon die Möglichkeit des Rundfunkempfangs dazu führt, dass der Beitrag zu zahlen ist. Das wird unterstellt, wenn jemand eine Wohnung angemietet hat. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Damit entstand erstmals eine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages. Er deckt auch die privaten Autos aller Bewohner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Für vermietete Ferienwohnungen wird der ermäßigte Satz von 5,99 € gezahlt.
Befreiung von Rundfunkbeitrag möglich
Doch es gibt nach wie vor die Möglichkeit, sich von der Zahlung befreien zu lassen, erklärt Lässig. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehe, könne das beantragen. Menschen mit Behinderung, die über “RF”-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis verfügten, zahlten nur ein Drittel der Gebühr. Die Anwesenden des Forums zeigten sich am Abend interessiert, geht es doch um ein Thema, das jeden betrifft, auch wenn die Fragen im Details unterschiedlich waren. Als nützliche Informationsquelle, die solche Details klären hilft, wurde die von offizieller Seite betriebene Homepage www.rundfunkbeitrag.de benannt.
Der Politik- und Kommunikationswissenschaftler Ronald Lässig war früher MDR-Moderator und leitet seit 2010 stellvertretend den Grundsatzausschuss der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM).
My Heimat Berlin, 28.02.2013
Das Forum organisiert hatte die SPD. Der Medienexperte Ronald Lässig erläuterte die Änderungen, die seit 1. Januar 2013 gelten.

17,98 Euro monatlich für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Jetzt gilt das Prinzip, dass schon die Möglichkeit des Rundfunkempfangs dazu führt, dass der Beitrag zu zahlen ist. Das wird unterstellt, wenn jemand eine Wohnung angemietet hat. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Damit entstand erstmals eine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages. Er deckt auch die privaten Autos aller Bewohner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Für vermietete Ferienwohnungen wird der ermäßigte Satz von 5,99 € gezahlt.
Befreiung von Rundfunkbeitrag möglich
Doch es gibt nach wie vor die Möglichkeit, sich von der Zahlung befreien zu lassen, erklärt Lässig. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehe, könne das beantragen. Menschen mit Behinderung, die über “RF”-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis verfügten, zahlten nur ein Drittel der Gebühr. Die Anwesenden des Forums zeigten sich am Abend interessiert, geht es doch um ein Thema, das jeden betrifft, auch wenn die Fragen im Details unterschiedlich waren. Als nützliche Informationsquelle, die solche Details klären hilft, wurde die von offizieller Seite betriebene Homepage www.rundfunkbeitrag.de benannt.
Der Politik- und Kommunikationswissenschaftler Ronald Lässig war früher MDR-Moderator und leitet seit 2010 stellvertretend den Grundsatzausschuss der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM).
My Heimat Berlin, 28.02.2013
I.Schmidt - 1. Mär, 11:20